Förderverein
Der Förderverein Löschgruppe Wennemen versteht sich als Vereinigung, die durch Bereitstellung von Mitteln und anderen Leistungen die Arbeit der Feuerwehr in "Wennemen, Stockhausen und Bockum" unterstützt und damit den Feuerschutz und die Rettung aus Lebensgefahr fördert. Dies hat insbesondere durch Geldmittel zu geschehen, welche durch Förderbeiträge und Spenden aufgebracht werden.
Die Aufbringung der Mittel soll durch die Anerkennung als "gemeinnütziger, nicht rechtsfähiger Verein" der "besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke" im Sinne § 10b Abs. 1 EStG und §52 Abs. 2 Nr. 11 und 12 AO , die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr und die Förderung von Feuerschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, verfolgt, erleichtert werden. Der Verein verpflichtet sich ausschließlich solche Zwecke zu verfolgen.
Zur Verfolgung dieses Zweckes gibt sich der Förderverein Löschgruppe Wennemen nachfolgende Satzung (Foerderverein_LG_Wennemen_Satzung.pdf.)
Ja, ich will Förderer der Löschgruppe Wennemen werden!
Wenn auch Sie Mitglied im Förderverein werden möchten laden Sie folgenden Antrag herunter, füllen diesen aus und drucken anschließend zwei Exemplare aus. Bitte senden Sie dann beide Exemplare an den Vorsitzenden. Sie erhalten nach Gegenzeichnung ein Exemplar wieder zurück.