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Das Feuerlöschwesen im Ruhrtal



Historisches - Das Feuerlöschwesen im Ruhrtal


Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer und feuergefährliche Bauweise, dabei ins-besondere die Anlage der Feuerstätten und die Verwendung leicht brennbarer Baumaterialien wie Holz und Stroh, haben neben vielen anderen selteneren Ursachen immer wieder zu verheerenden Bränden geführt. Städte mit ihrer dichten Bebauung waren davon stets stärker betroffen als das Land. Daher wurde vorbeugender Brandschutz in den Städten auch früher und stärker reglementiert als auf dem Land.

Die ersten nachweisbaren Zerstörungen durch Feuer gehen auf das Jahr 1331 zurück, wo der Hof Wedestapel von der Landkarte verschwunden ist. Dieser wurde durch Brandschatzung und Plünderei zerstört.

Aus den folgenden Jahrhunderten liegen nur spärliche Aufzeichnungen über die Ansiedlungen im Ruhrtal vor, diese beziehen sich nur auf die Mühlen im Ruhrtal und auf deren Aufschwung und Untergang.

Hilfe bei Bekämpfung von Bränden ist schon seit alter Zeiten eine allgemeine Pflicht.
Den umfassenden landesherrlichen Feuerverordnungen gehen zunächst Ein-zelverordnungen, z.B. gegen das Tabakrauchen in Scheunen oder das Dreschen bei Laternenlicht, und obrigkeitsliche Hinweise in den allgemeinen Polizei-Ordnungen voraus.

Die erste bekannte Niederlegung einer solchen Bürgerpflicht finden wir in der Bürgersprache (Gemeindeordnung) der Freiheit Meschede vom Jahre 1486. Dort heißt es: Ebenso wenn ein Feuer käme, soll Frau und Mann kommen, es sei bei Nacht oder bei Tage, mit Eimern, Kesseln, Zuber (Bottiche) um beim Löschen zu helfen.

Als eine der frühesten gedruckten Feuerverordnungen ist die im kurkölnischen Herzogtum Westfalen gültige Pollicey Ordnung des Ertzstiffts Cöllen vom
4. November 1595 zu nennen. Im § 26 Von grosser farlessigkeit und seumnüß deß Brandts werden alle Untertannen, besonders indes wiederum die Städte, ermahnt, vorsichtig mit dem Feuer umzugehen. Sie sollen Brandmauern zwischen den Häusern errichten und steinerne Schornsteine bauen. Stellen, an denen Kerzen brennen, verputzen sowie separate Scheunen und Schuppen für das leicht brennbare Stroh erbauen.
Wer einen Brand verursache, soll darum gebührlich gestrafft werden.

In Eversberg weist eine Stadtrechnung von 1713 auf die Instandsetzung von Brunnen, durch Rat der Stadt hin, die auch als Feuerlöschteiche benutzt werden.

Kurfürst und Erzbischof Joseph Clement erneuert und erweitert 1723 die kurkölnische Polizeiverordnung für das Herzogtum Westfalen.
Die Neuerungen betreffen einerseits das Löschgerät, andererseits die Löscharbeiten. Es sollen in jedem Dorf aber nach Proportion der Grösse zwey, drey oder mehrere Feur-Leitheren und Feur-Haken angeschaffet und verdecktet auffgehenckt werden. Jeder Haushalt muß sich mit einem ledernen Feuereimer versehen, außerdem jeder so in einem Dorff sich verheyrathet oder sonsten sich Häußlich niederlasset oder einen Hoff annimbt, einen Ledereimer für die Kirche, Kapelle oder ein dazu gewidmetes Hauß geben. Ebenso ist jedermann verpflichtet, bevor das Feuer überhand genommen, Alarm zu geben.

Eversberg - 19. März 1747 - brannten in den Nachmittagsstunden, als fast alle Bürger nach Meschede zum Markt gegangen waren, bei Nordwind drei Häuser ab.

Weitere Stadtrechnungen von 1752, 1772 und 1773 weisen auf die Anschaffung von Feuereimern, -leitern und -haken hin, die erst bei einem Brandfall aus dem Rathaus geholt werden müssen.

Im Jahr 1754 ist in Eversberg schon die Rede von einer Feuerspritze, die zur Instandsetzung nach Meschede gebracht wurde.
2. November 1754 auf Allerheiligenmorgen brannten sieben Häuser in Eversberg nieder.

Bereits unter der Regierung des Kurfürsten Maximilian Friedrich wurde unterem 26. Juni 1778 eine Brand - Versicherungs - Ordnung gegeben, die die Güter unserer Untertanen gegen Brandschaden sollte sichern helfen.

Im Bereich des Kurkölnischen Sauerlandes wurde die Brandbekämpfung erstmals durch die Feuer- und Löschordnung des Erzbischofs und Kurfürsten Maximilian Franz vom 7. August 1784 allgemein geregelt. Diese bot eine erste und allgemeine Grundlage für ein geregeltes Feuerlöschwesen, bedurfte aber immer wieder der Überarbeitung und Verbesserung.

Für das Jahr 1786 / 87 findet sich in Eversberg der Nachweis des Kaufes einer Feuerspritze von Herrn Müller aus Warstein.

1787 - wurde die Drüer Mark Ländereien um Heinrichsthal durch Vertrag der Markgenossen mit dem Rat der Stadt Eversberg aufgeteilt. In einem Artikel des Vertrages heißt es: Zur Pflege und Unterhalt der Mark waren aber Hand- und Spanndienste im sog. Stadtwerk zu leisten. In Notzeiten, so bei Waldbränden oder bei Gefährdung der Grenzen durch Nachbarn, wurden die Bürger ferner mit der Bürgerglocke zur Hilfe beordert.
1790 - Eversberg - das Trocknen von Flachs im eigenen Backofen wurde wegen Feuergefahr verboten.

Am 28. Juni 1803 erließ der Landgraf zu Hessen für das Herzogtum Westfalen eine Verordnung zur Handhabung mit Feuer im Walde.
Ursächlich für den Erlaß des Landesherrn waren auch hier die Brände in den Wäldern, die durch Fahrlässigkeit oder Brandstiftung entstanden waren, aber auch die Nachlässigkeit und der Ungehorsam der Bevölkerung bei der Hilfeleistung.

Am 22. November 1804 wurde das Rauchen an feuergefährlichen Orten gänzlich verboten.

In einer weiteren Verordnung von 1811 weist der Gesetzgeber noch einmal auf die seit 1784 bestehende Ordnung hin. Nach dieser mußten die Schornsteine vierteljährlich einmal gereinigt werden, ferner mußten alle hölzernen Rauchfänger abgeschafft werden. Häuser durften nicht mehr mit Stroh oder Schindeln gedeckt sein.

Um 1805 siedelt der Kupferschmied und Spritzenmacher Wilhelm Heinrich Hennemann aus Fredeburg in Eversberg an.

Am 28. Januar 1820 meldet der Schultheiß Pieper aus Eversberg dem Landrat zu Meschede alle vorhandenen Feuerspritzen - Apparate im guten Zustand.
Die Walkmühle am Mühlengraben an der Ruhr brennt in Frühjahr nieder und wird gleich wieder aufgebaut.

Am 20. März 1821 berät der Rat der Stadt Eversberg die Anschaffung einer zweiten Brandspritze und gibt diese beim Pumpenmacher Hennemann in Auftrag.

Am 21. Mai 1822 erwirbt der Vorstand der Freiheit Meschede eine Feuerspritze beim Spritzen-Fabrikant Hennemann zu Eversberg.

12. Februar 1830 erläßt der Rat der Stadt Meschede für die Stadt Meschede eine Feuer - Lösch- Ordnung mit 24 Paragraphen und Beilage.

Am 5. Januar 1836 wurde in Münster eine Allgemeine Feuerversicherungs - Sozietät für die Provinz Westfalen vom Königlichen Preußischen Staat genehmigt. Aus diesem Grunde war es dringend nötig, die Brandbekämpfung zur allgemeinen Sicherheit der Sozietäts-Teilnehmer neu zu regeln. So wurde bereits am 30. November 1841 eine umfassende Feuer - Polizei - Ordnung für die Provinz Westfalen und am 14. Februar d. J. eine ergänzende Kreis - Polizei - Verordnung für den Kreis Meschede erlassen.
Die bisherigen Verordnungen und Erlasse wurden hierdurch aufgehoben.
Diese Feuer-Polizei-Ordnung regelt u.a. den Umgang mit Feuer, die An-schaffungen von Hausbesitzern sowie Bestimmungen, wer im Falle eines Brandes einzugreifen hat.

Am 3. April 1843 übersandte der Bürgermeister des Amtes Eversberg, Conrad Heinrich Nausester, ein Verzeichnis der vorhanden Spritzenbezirke und eine Aufstellung der darin vorhandenen Feuerspritzen an den Landrat zu Meschede.
Für Eversberg werden zwei Spritzen genannt.

11. September 1855 durch Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg wird bekannt gegeben, daß innerhalb einer Stadt kein Gebäude mehr mit Stroh gedeckt werden dürfe.

30. Oktober 1858 erscheint eine überarbeitete Feuerlösch - Ordnung für die Stadt Meschede.
§ 14
Bricht in einem der benachbarten Orten (welche die Stadt nach § 79 der Provinzial = Feuer = Polizei = Ordnung mit der Feuerspritze Hülfe zu leisten verpflichtet ist) Feuer aus, so rückt die Spritze Nr. 4 mit 12 Feuereimern versehen, begleitet von dem Spritzenmeister und der dazu gehörenden Bedienungsmannschaft, nach dem Brandorte aus. Der Transport der Spritze erfolgt dem bestehenden Contracte gemäß durch den Herrn Posthalter Schaeffer.
Zu diesen auswärtigen Ortschaften gehören:
a. sämtliche zum Amt Meschede gehörende Ortschaften,
b. sämtliche Ortschaften des Amtes Velmede, sofern sie nicht 2 Meilen oder mehr von hier entfernt sind.

22. Juni 1861 - Das Mescheder - Kreisblatt berichtet:
Eversberg, den 20. Juni, heute Morgen kurz nach drei Uhr brach hier Feuer aus, fünf Wohnhäuser (in unmittelbarer Nähe des Rathauses) wurden ein Raub der Flammen. Zum großen Glück herrschte völlige Windstille, somit hätte wegen des Wassermangels das Unglück weit größer werden können.

4. September 1869 - das Mescheder- Kreisblatt berichtet:
Meschede, den 1. September, in der Nacht vom 27. auf den 28. August brach in der Hengsbachschen Spinnerei zu Wehrstapel Feuer aus.
Dieselbe brannte bis auf die Grundmauern nieder.

1873 - Der Kreis Meschede ist in 37 Feuerlöschbezirke unterteilt. Der Amts-bezirk Eversberg mit 9 Gemeinden, ist in 7 Feuerlöschbezirke unterteilt und besitzt 8 Feuerspritzen. Bei jeder Spritze sind die nötigen Eimer, Leitern und Haken vorhanden. Auch ist überall ein Spritzenaufseher bestellt.
10. August 1879 Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehr im Kreis Meschede in Fredeburg.

1881 verfaßt der Amtmann Dransfeld eine Zusammenstellung über den Zustand der Feuerlöschwesen im Amtsbezirk Eversberg.
Danach waren in Eversberg zwei Feuerspritzen vorhanden, wovon eine von Pferden gezogen wurde. Untergebracht waren diese im Keller des Rathauses.

1. März 1882 erscheint ein weiteres Regulativ betreffend des Feuerlöschwesens in der Stadt Meschede.

§. 12.
Bricht in einem der benachbarten Orten (welche die Stadt nach §.79 der Prov.=Feuer=Pol.=Ordnung mit der Feuerspritze zu Hülfe zu verpflichtet ist) Feuer aus, so rückt die Spritze Nr. 4 mit 12 Feuereimern versehen, begleitet von dem Spritzenmeister und der dazu gehörenden Bedienungsmannschaft, nach dem Brandorte aus.
Der Transport der Spritze erfolgt durch denjenigen, welcher mit seinen Pferden zuerst beim Spritzenhause ist; erforderlichen Falls aber auf Requisition des Amtmanns, welcher unweigerlich Folge geleistet werden muß.
Die Postpferde, sowie die Dienstpferde der Staatsbeamten und der Ärzte dürfen nicht requiriert werden.
Für das Fahren der Spritze wird eine von der Gemeindevertretung zu bestimmende Vergütung aus der Stadtkasse gezahlt.
Zu diesen auswärtigen Ortschaften gehören:

a.) sämtliche Ortschaften des Amtes Meschede;
b.) sämtliche Ortschaften des Amtes Eversberg, sofern sie nicht
15 Kilometer oder mehr von hier entfernt sind.

7. März 1883 Situationsbericht - Betrifft: Feuerlöschwesen im Amt Eversberg an den Königlichen Landrat Hammer zu Meschede durch den Amtmann Dransfeld.

Die Stadt Eversberg besitzt zwei in einem sehr guten Zustand befindliche Feuerspritzen. Von der Anschaffung einer Spritze mit Saugvorrichtung wird abstand genommen, weil in Eversberg kein fließend Wasser ist, es ist hier vielmehr die Reihenbildung beste Speisung der Spritzen. Die Amtsvertretung hat die Anschaffung von 2 fahrbaren Wasserfässern sofort angeordnet.

Am 22. Oktober 1884 wird in Meschede eine Freiw. Feuerwehr gegründet.

5. November 1884 erscheint ein
Statut des Feuerwehr-Vereins zu Meschede mit Feuerwehr-Ordnung.
3. März 1885 berichtet die Mescheder Zeitung.
Meschede - Am Samstag Morgen brannte das Wohnhaus des Fuhrmanns Scheer in der Wehrstapel total nieder. Über die Entstehung des Feuers ist nichts bekannt. Das Haus ist versichert, die Mobilien und Fourage hingegen nicht.
Es ist deshalb ein sehr empfindlicher Schaden für den Abgebrannten unausbleiblich. Das Haus errichtete Josef Scheer im Jahre 1889 neu.

Am 2. Dezember 1886 berät der Rat der Stadt Eversberg über den Revisions-bericht des vom Feuerlöschinspektors Mendelson erstellten Bericht vom 22. Oktober.
Die monierten Mängel hinsichtlich der hiesigen Feuerlöschgeräten sind inzwischen beseitigt, ebenso ist hier bereits eine Pflichtfeuerwehr organisiert.

1887 die Eickhoffsche Tuchfabrik in Heinrichsthal brennt ab.
Durch eine umgefallene Petroleumlampe ist die Produktionsstätte der Tuchfabrik Eickhoff in Heinrichsthal in Schutt und Asche gelegt worden.
Die Fabrikationsgebäude werden wieder errichtet.

Am 11. September 1893 meldet die Mescheder Zeitung über den fast vollendeten Bau der Wasserleitung in Eversberg. Freude herrscht unter der Bevölkerung und Beruhigung, weil sie beim Ausbruch eines Feuers jetzt in der Lage ist, Element mit Element bekämpfen zu können.

Auszug aus den Bestimmungen über die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung der Stadt Eversberg vom 9. Dezember 1893.

§ 11.
Bei Ausbruch eines Brandes müssen sämtliche Hähne und sonstige Ausläufe in den Häusern geschlossen gehalten werden, mit Ausnahme derjenigen, welche etwa zur Bewältigung des Brandes selbst benutzt werden. Dem Feuerlösch-Dirigenten sind die Hausleitungen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

1896 wird die Mescheder Wasserleitung der Stadt Meschede durch Heinrichsthal und Wehrstapel gebaut. Die Bewohner im Ruhrtal wollen nicht angeschlossen werden.

Unter dem Datum vom 19. Juni 1899 erstattet der Amtmann Dransfeld in Bestwig einen Lagebericht an den Landrat in Meschede.
Betrifft: Regelung des Feuerlöschwesens im hiesigen Amtsbezirk“
Im hiesigem Amtsbezirk bestehen keine Freiw. Feuerwehren und empfiehlt es sich zur Bildung von Pflichtfeuerwehren aufgrund einer dieserhalb zu erlassenden Oberpräsident-Verordnung zu schreiben.
Feuerspritzen, welche im Eigentum der Gemeinde sind, stehen zur Zeit :
Zwei Stück in Eversberg.
Pflichtfeuerwehren können errichtet werden:
In Eversberg für den aus den Ortschaften Eversberg, Wehrstapel und Heinrichsthal bestehenden Gemeindebezirk.
Zu Hauptmännern für die Feuerwehr eignen sich :
Der stellv. Gemeinde - Vorsteher Ferdinand Leihse in Eversberg.

Am 3. Juni 1902 erstellt der Amtmann Dransfeld einen Nachweis über die erforderlichen Mittel zur Beschaffung und Unterhaltung der Feuerlöschgerät-schaften und der sonstigen im Interesse des Feuerlöschwesens erforderlichen Kosten in den Gemeinden des Amtes Eversberg:
In den Gemeinden Eversberg, Nuttlar und Ostwig, sowie Heringhausen und Ramsbeck wäre die Einrichtung von Feuerwehren sehr angebracht und würde die Bildung sich durchführen lassen, wenn die Feuerversicherung-gesellschaften die Kosten der Einrichtungen und Unterhaltung tragen würden.
In Eversberg beliefen sich die Kosten für Gerätschaften auf 1620 Mark.

21. Dezember 1904 das Gesetz, betreffend der Befugnis der Polizeibehörde zum Erlass von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden erscheint.

Am 4. Mai 1906 erscheint ein Ortsstatut betr. das Feuerlöschwesen der Stadtgemeinde Meschede.
§ 9
Die Hilfeleistung seitens der Brandwehr bei auswärtigen Bränden wird durch Polizeiverordnung geregelt.

Am 24. Januar 1907 wird die Polizei = Verordnung betreffend der Hülfe-leistung bei auswärtigen Bränden der Stadtgemeinde Meschede vom 4. Mai 1906 veröffentlicht.
§ 1
Im Falle eines außerhalb des Bezirkes der Stadtgemeinde Meschede ausbrechenden sogen. Großfeuers ist, falls der Brandort mehr als 5 km von der Stadtgrenze entfernt liegt, auch wenn Löschhülfe nicht nachgesucht wird, sofort mindestens eine Spritze mit der erforderlichen Bedienungsmannschaft zur Hülfe abzusenden.

Am 25. November 1907 erscheint die Polizeiordnung über das Feuerlöschwesen in der Provinz Westfalen.

13. Oktober 1909 - Ortsstatus zur Gemeindewasserleitung Eversberg.

§ 14.
Bei Ausbruch eines Brandes sind in den Privatleitungen alle Hähne geschlossen zu halten, soweit die selben nicht zu der Bewältigung des Brandes selbst benutzt werden. Jeder Wasserabnehmer hat außerdem die Pflicht seine Privatleitung während der Dauer eines Brandes auf Erfordern der Löschmannschaften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Am 5. April 1911 meldet der Amtmann Dransfeld auf Anfrage des Landrates zu Meschede - Die Umwandlungen von Pflichtfeuerwehren in Freiw. Feuerwehren.
In der Gemeinde Velmede besteht bereits seit längerer Zeit eine Feuerwehr.
Außerdem besteht in Wehrstapel-Heinrichsthal ein Turn- und Feuerwehrverein, der ebenfalls regelmäßig Feuerwehr-Übungen abhält.

Am 13. November d. J. erfolgt ein Vorschlag des Amtmannes zu Bestwig zur Errichtung von Brandwehren in den Gemeinden des Amtes Eversberg.
Mit selben Schreiben wird mitgeteilt:
In dem hiesigen Amtsbezirk bestehen in Velmede und Wehrstapel Freiw. Feuerwehren.
In allen übrigen Gemeinden werden Brandwehren nach Maßgabe des § 2 der Polizeiverordnung, betreffend des Feuerlöschwesens in der Provinz Westfalen vom 25. 11. 1907 eingerichtet.
Wegen der Ernennung der Brandmeister und ihrer Stellvertreter werde ich in Kürze geeignete Vorschläge machen.

8. Januar 1912 - Benennung der Brandmeister durch den Amtmann Dransfeld:
Als Brandmeister 1 und als Stellvertreter 2 werden folgende Personen in Vorschlag gebracht :
Gemeinde Eversberg
1. Leisse Ferdinand - Stadtvorsteher
2. Dröge Anton - Gastwirt und Bäcker.

Am 27. Juni 1915 fand in Wenholthausen eine Versammlung der Freiw. Feuerwehren des Kreises Meschede statt, zu der sämtliche Wehren aus dem Kreis geladen waren. Die Versammlung leitete ein Vertreter des Regierungspräsidenten in Arnsberg, der Branddirektor Modersohn aus Münster. Er gab einen Bericht über den Zweck eines Feuerwehr-Kreisverbandes und die Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Freiw. Feuerwehren zu gegenseitiger Förderung und Unterstützung, ab.
Es wurde beschlossen einen Kreisfeuerwehrverband zu gründen. Zum vorläufigen Vorsitzenden wurde der Amtmann von Eslohe, Groneck gewählt.

Aus den Kriegsjahren 1914 - 1918 liegen keine weiteren Erkenntnisse aus der Entwicklung der Feuerlöschwesens im Ruhrtal vor. Durch den Krieg erlitt das Löschwesen einen gewaltigen Rückschlag. Fast alle Mitglieder wurden in den ersten Wochen eingezogen.
Den Brandschutz im Ruhrtal übernahm während des Krieges die Kommandantur des in Meschede eingerichteten Kriegsgefangenenlagers. Die Löschgeräte waren zum größten Teil im Lager leihweise untergebracht worden. Mit dem Landsturm - Bataillon XVIII / 21 wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach im Falle eines Brandes militärischerseits die notwendige Anzahl Lösch- und Rettungs-mannschaften gestellt wurde.

Am 16. Oktober 1919 fand eine Besichtigung der Feuerlösch-Einrichtungen in allen Gemeinden des Kreises Meschede durch den Branddirektor Modersohn beim Regierungspräsidenten in Arnsberg statt, der gravierende Mängel an Gerätschaften, Schlauchmaterial und an den Räumlichkeiten zur Unterbringung der Sachen feststellte. Weiterhin wird angeregt einen Kreisbrandmeister zu bestellen, der mehr Aufmerksamkeit auf die Entwicklung eines geordneten Löschwesens richtet.

Am 5. September 1920 fand nach dem Krieg die erste Zusammenkunft der Vorstände und Vertreter sämtlicher Freiw. Feuerwehren des Kreises in Wenholthausen statt. Bei diesem Treffen wurde beschlossen:
Einen Kreis-Feuerwehr-Verband zu gründen.
Zum 1. Kreisbrandmeister wurde der Amtmann Groneck aus Eslohe gewählt.

Am 1. Mai 1921 wurde der Kreis-Feuerwehr-Verband Meschede gegründet.
Aus diesem Anlaß wurde ein Kreisfeuerwehrtag in Eslohe abgehalten.

Am 29. Januar 1923 meldet die Mescheder Zeitung :
Eversberg, 27 Jan. Gestern abend wurde das Wirtschaftsgebäude des Landwirts Dolle, gnt. Engeln, von einem Schadensfeuer niedergelegt. Auf den Brand, der wohl schon längere Zeit unbemerkt in dem halbmassiven Gebäude, in welchen außer Futtervorräten auch die Stallungen des Rindviehs sich befanden, sich ausbreiten konnte, wurden zunächst Eisenbahnbeamte aufmerksam. Sie benachrichtigten den Betreffenden und sorgten für die ersten Löschversuche; eiligst kam bald weitere Hülfe.
Doch alle Bemühungen waren vergebens; die giftigen Gase, die das Feuer in der luftabgeschlossenen Scheune erzeugte, bewirkten, daß mehrere Personen, unter ihnen der Sohn des Dolle und der Lehrer Hesse Wehrstapel, zusammenbrachen und bewußtlos weggebracht werden mußten. Das sämtliche Vieh, 4 Kühe und 7 Kälber, sowie die Hühner waren im Schwaden erstickt. Das Gebäude brannte vollständig nieder. Der Schaden ist ungeheuer groß. Es wird Brandstiftung vermutet.

Bei der hierbei zur Hülfe geeilten Hilfsmannschaft handelte es sich um die Turnerschaft unter der Führung des Lehrers Hesse. Diese brachten die Löschgerätschaften Handdruckspritze und Hydrantenkarren zur Brandstelle.

Dieses schreckliche Ereignis entfachte eine lebhafte Diskussion über das Für und Wider einer Freiwillige Feuerwehr in Wehrstapel.

Die Wasserleitung im Ruhrtal

1894 beschlossen die Mescheder Stadtverordneten eine Wasserleitung zu bauen.
Als Vorbild diente der Wasserleitungsbau der Stadt Eversberg im Jahre 1883.
Eine ergiebige Quelle wurde In der Wehrstapel an der Grimmlinghauser Straße gefunden. Dieses Quellgebiet wurde 1895 erschlossen. Eine Wasserleitung wurde durch Wehrstapel und Heinrichstahl nach Meschede gebaut.
Die Bewohner von Wehrstapel und Heinrichsthal sahen noch keine Veranlassung sich an der Wasserleitung zu beteiligen.

Die Annehmlichkeit eine Wasserleitung zu besitzen, machte sich 1906 auch im Ruhrtal bemerkbar. Am 30. Januar 1906 beschloß der Rat der Stadt Eversberg den Bau einer solchen. Die Mehrzahl der umliegenden Ortschaften verfügte bereits über eine Leitung, die bis in die Küche der einzelnen Häuser reichte.
Am 20. Juni 1907 schreibt der Stadtvorsteher Leiße von Eversberg die Ausführung der Wasserleitung aus.
Den Zuschlag erhält der Bauunternehmer Heinrich Oberliesen in Meschede.

Die Wasserleitung wird von zwei Wasserbehältern gespeist, einer befand sich Unterem Hahn am Berkeibach und der zweite In der Wiemecke, zwischen Wehrstapel und Velmede gelegen.
Die geplante Wasserleitung wird nicht an die Mescheder Leitung angeschlossen.

30. Oktober 1907 - Mescheder Zeitung
Eversberg - Die städtische Wasserleitung aus der Wiemecke für Eversberg Bhf.
und Heinrichsthal wird noch vor Winteranfang vollendet; dasselbe ist bei den Hausanschlüssen der Fall.

Am 8. Mai 1908 wird die Wasserleitung vom Regierungspräsidenten abgenommen.

Vorteile guter Wasserversorgung

Ein besonderer Nutzen lag auch darin, daß mit der Einrichtung einer Wasserleitung fast immer eine erhöhte Sicherheit gegen Feuergefahr verbunden war.

Beim Bau einer Wasserleitung wurden auch gleichzeitig Feuerhydranten in die Leitung eingebaut. Dadurch wurde das Löschwasser in die Nähe der Bebauungen gebracht. Die Löschmannschaften brauchten nun die Löschschläuche nicht mehr über weite Wegstrecken von den Brandweihern und Bächen zum Brandherd verlegen. Eine Menschenkette mit Feuereimern zur Feuerspritze wurde überflüssig.

Die Schläuche werden unmittelbar mit der Rohrleitung verbunden, und ohne viele Hilfskräfte kann jedes Schadensfeuer mit großen, unter starkem Druck ausströmenden Wassermassen rasch bekämpft werden. Mit dieser erhöhten Sicherheit verminderten sich auch die Feuerversicherungsgebühren.

Eine Ringleitung wurde nicht gebaut, man begnügte sich vorerst mit Stichleitungen (Verästelungssystem), deren Ende ein Unterflurhydrant bildete. Die Hydranten wurden so in der Wasserleitung oder am Ende dieser angebracht, daß der Anschlußschlauch bei einem Brande nicht länger als höchstens 50 m zu sein brauchte. Die Nennweite wurde mit 80 mm angenommen. Zum besseren Auffinden der Unterflurhydranten in den Wegen wurde ein Hydrantenschild an Zäunen und Gebäuden angebracht, welches die Lage des Hydranten beschreibt.
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112% Einsatz für Meschede - Der Podcast / Folge 16 - Der Wasserförderzug HSK


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