Trotz Verbot sieht man auch über Meschede immer wieder mal Kong-Ming-Laternen, besser bekannt als Himmels- oder Glückslaternen. Wir als Feuerwehr, weisen ausdrücklich auf das seit 18. Juli 2009 in NRW bestehende Verbot zur Benutzung dieser Laternen hin.
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Bei Zuwiderhandlung wird in NRW ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000€, in Baden Württemberg sogar 50.000€ erhoben. Das Benutzen der Himmelslaternen ist in ganz Deutschland und in vielen Europäischen Ländern bei hohen Strafen untersagt.
Warum sind eigentlich diese Laternen, die ihren Ursprung im asiatischen Raum haben, verboten?
Die Himmelslaternen sind in Flugrichtung und Flughöhe nicht kontrollierbar. Sie können mehrere Kilometer weit fliegen und da eventuell Brände auslösen. Gerade im Sommer bei Trockenheit ein unkalkulierbares Risiko. Wald- oder Flächenbrände bis hin zu Gebäudebränden können die Folge sein. Zu Pfingsten 2009 löste so eine Himmelslaterne ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Siegen aus, wobei ein zehnjähriger Junge sein Leben verlor.
112% Einsatz für Meschede - Der Podcast / Folge 13 - Der Musikzug
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