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Löschgruppe Wennemen

Die Ortsteile Wennemen, Bockum und Stockhausen werden von der Löschgruppe Wennemen versorgt. Alle Ortsteile zusammen haben ca. 2.200 Einwohner und bilden so den zweitgrößten Ortsteil von Meschede nach Freienohl. Die Löschgruppe Wennemen stellt jedoch nicht nur für die Bewohner und Firmen des eigenen Ortes, sondern bedingt durch die Verbundalarmierung auch für die Nachbarorte den Brandschutz. So wird ab einem bestimmten Einsatzstichwort Wennemen auch unterstützend zu Einsätzen auf der Autobahn 46 mit alarmiert. Vor allem durch die kurze Strecke zur Autobahnauffahrt können so erste Kräfte schneller vor Ort sein. Bedingt durch die große Anzahl von Atemschutzgeräteträgern kann die Löschgruppe Wennemen sehr effektiv bei Brandeisätzen oder anderen Einsätzen, bei denen giftige Gase freigesetzt werden, eingesetzt werden.
Die Kameraden der LG-Wennemen im Jahre 2017
Die Kameraden der LG-Wennemen im Jahre 2017

Führung

Einheitsführer

Marius WredeMarius Wrede

Stellvertreter

Volker BenderVolker Bender

Fahrzeuge

Das LF-10 unter der Brücke der Nordschleife des Ruhrtalradweges in 2020Baujahr: 2003
Fahrgestell: Iveco
Aufbau: Magirus
Funkruf: FM 12 / LF-10 / 1

Das MTF neben dem Dorfbrunnen am Gendarmenmarkt in 2020Baujahr: 2018
Fahrgestell: Ford Transit
Aufbau: -
Funkruf: FM 12 / MTF / 1

Feuerwehrhaus

Das Gerätehaus der Löschgruppe Wennemen wurde im Jahre 1963 erbaut und 2003 bis 2004 umfangreich umgebaut.
Das Gerätehaus der Löschgruppe Wennemen wurde im Jahre 1963 erbaut und 2003 bis 2004 umfangreich umgebaut.

Förderverein

Der Förderverein Löschgruppe Wennemen versteht sich als Vereinigung, die durch Bereitstellung von Mitteln und anderen Leistungen die Arbeit der Feuerwehr in "Wennemen, Stockhausen und Bockum" unterstützt und damit den Feuerschutz und die Rettung aus Lebensgefahr fördert. Dies hat insbesondere durch Geldmittel zu geschehen, welche durch Förderbeiträge und Spenden aufgebracht werden. Die Aufbringung der Mittel soll durch die Anerkennung als "gemeinnütziger, nicht rechtsfähiger Verein" der "besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke" im Sinne § 10b Abs. 1 EStG und §52 Abs. 2 Nr. 11 und 12 AO , die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr und die Förderung von Feuerschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, verfolgt, erleichtert werden. Der Verein verpflichtet sich ausschließlich solche Zwecke zu verfolgen.


layout/pdf_small.gifFoerderverein_LG_Wennemen_Satzung.pdf



layout/pdf_small.gifFoerderverein_LG_Wennemen_Eintrittserklaerung.pdf

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Erstellung der Seite: 19.05.2007 um 10:04 Uhr  |  Redakteur dieser Seite: 
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